Die Vision des Vereins Wieso
1) Ein Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Kommunikations- wie auch sonstige Hilfsmittel ist gesetzlich ohne „wenn und Aber“ verankert.
2) Die Assistierenden Technologien und Kommunikations- und sonstigen Hilfsmittel, wie auch die Hilfen zur Anwendung dieser Technologien, werden von dem Staat den Menschen mit Beeinträchtigungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
3) Benötigte Assistierende Technologien und Kommunikations- und sonstige Hilfsmittel werden auf Verordnung durch einen behandelnden Facharzt durch die Kostenträger ohne „wenn und Aber“ abgegeben.
4) Einheitliche Kostenträgerschaft in Bezug auf Assistierende Technologien und Kommunikations- und sonstige Hilfsmittel (ein Ansprechpartner und somit auch nur eine Stelle, die die Kosten trägt).
5) Eine fachlich qualifizierte Beratung, Betreuung und Begleitung vor, während und nach der Versorgung mit Hilfsmitteln aus den Bereichen der Unterstützten Kommunikation und Asssitierenden Technologien führen zu einer adäquaten und passenden Versorgung der betroffenen Menschen. Die Kosten für diese Beratung, Betreuung und Begleitung werden durch den Kostenträger übernommen.
6) Ein Case-Management, das die schulische, berufliche und soziale Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen verfolgt und dadurch zu einer optimalen Förderung und Betreuung der betroffenen Menschen führt.
7) Einführung von verpflichtenden Fortbildungen bezüglich Einsatz und Anwendung von Assistierenden Technologien und Kommunikationshilfsmitteln für:
Logopäden
Ergotherapeuten
Lehrern
Ärzten
Physiotherapeuten
Krankenpflegepersonal
Eltern von Kindern mit sprachlichen Beeinträchtigungen
allen Betreuern, die bei Menschen mit Beeinträchtigungen Betreuungsaufgaben übernehmen und diese durchführen.
8) Vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich